Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Mittlerweile ist ja wieder etwas Zeit vergangen. Glücklicherweise verlief in der Zwischenzeit alles nach meinen Vorstellungen - vom Weg dahin einmal abgesehen.
Am Donnerstag erreichte ich den ganzen Tag über niemanden aus der Klinik, nur schließlich am Abend eine Schwester, welche natürlich auf Ärztin/Sozialarbeiterin bzw. den vertretenden Sozialarbeiter verwies. In dem kurzen aber hektischen Gespräch kam, ohne dass ich überhaupt in irgendeiner Weise darauf anspielte, das Thema "Bett freimachen" und "Krankenkasse zahlt nicht" auf. Auch wenn ich es letztlich nicht beweisen konnte, so war dies doch für mich eine Art Beweis eines Systemfehlers.
Systemfehler aus dem Grund, als das ich als gerichtlich bestätigter Bevollmächtigter laut Info des Richters ganz allein entscheide, wann er entlassen wird oder auch nicht. Einzig in krassen Fällen, in denen die Notwendigkeit eines Verbleibs absolut klar wäre (wann genau das ist, ist natürlich Ansichtssache), könnte die Einrichtung bzw. der Verfahrenspfleger auf dem Rechtsweg gegen meine Entscheidung vorgehen. Gerade in der Gerontopsychiatrie, so würde ich behaupten, schwankt der Behandlungsbedarf aber. Während es heute gut ist, kann es morgen schon wieder anders aussehen.
Als ich am Freitag den Sozialarbeiter endlich erreichte, war ich bereit die Karte inkl. dem Verweis auf ein BGH-Urteil von dem der Richter erzählte, dass ich genau dieses Recht habe, zu spielen. Genau so eine Situation wäre mir aber höchst unangenehm gewesen, da ich dann sicherlich sehr unangenehm geworden wäre. Umso erleichterter war ich, als ich zunächst vortrug, dass wir uns eine Verschiebung von Montag auf Donnerstag wünschen, da uns der Montag Bauchschmerzen bereitet, insbesondere nachdem ich nun in das fachärztliche Gutachten geschaut hätte, welches ganz klar benennt, dass es immer wieder zu einer Wiederholung der Umstände vor der Einlieferung kommen kann. Der Ansprechpartner setzte sich mit der Gutachterin in Verbindung, rief zurück und bestätigte mir den Donnerstag. Da er sich bereits um die Beauftragung eines Pflegedienstes für die Medikamentengabe (als Krankenkassenleistung - erfolgt hier die Folgeverordnung durch den Hausarzt?), bot ich im Gegenzug an den Pflegedienst über die Verzögerung zu informieren.
Wirklich positiv überraschte mich aber der Richter, welcher möglicherweise meine Aufregung bemerkte und mir mit klaren Worten vermittelte, worauf es jetzt ankommt. Eine Betreuungsverfügung auf Vorrat, woran ich zunächst dachte, kommt übrigens nur in Fällen mit häufiger Wiederholung in Frage, da - zurecht - immer die Umstände des genauen Einzelfalles für eine Entscheidung maßgeblich sind. Das erwähnte Urteil fand er in Gänze spontan nicht, bot mir aber an, mich für einen Link in der nächsten Woche nochmal telefonisch zu melden.
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jochengust von der Übergangspflege hatte ich seinerzeit bei meiner Oma gehört, wirklich daran gedacht hatte ich bei meinem Opa aber nicht. Dennoch ein guter Hinweis für die Zukunft.
Meine Vermutung ist: es wird sehr schwierig werden, den Patienten bis zu einem gewünschten Zeitpunkt in der Klinik zu belassen, sofern sich keine fürs Krankenhaus (für die Abrechnung) relevanten Umstände finden.
Genau das meinte ich. Einerseits natürlich einleuchtend, andererseits halt in krassem Widerspruch zum erwähnten Urteil. Aber bevor ich dieses nicht wirklich ganz lesen konnte, möchte ich mich hier auch nicht darauf einschießen.
Was das Gutachten angeht, sind mir vor allem stilistische Mängel aufgefallen. Diese waren eben teils so gravierend, dass man der Meinung sein könnte, dass das Gutachten nicht echt ist (überspitzt gesagt). Die Anamnese-Abschnitte waren tatsächlich recht übersichtlich und verständlich.
Buchenberg Danke für deine Hinweise. Wie schon in der Vergangenheit werde ich mir deine Ratschläge zu Herzen nehmen und versuchen das beste daraus zu machen. Mein Opa ist übrigens was die Krankengeschichte angeht, eher deiner Schwiegermutter ähnlich. Ich hoffe zwar, dass die Gerontopsychiatrie den Weg zu einer friedlichen Akzeptanz ebnet, erwarte aber auch definitiv nicht zu viel. Ich bin zu diesem letzten Versuch mit externer Unterstützung bereit, werde aber ggf. auch nicht mehr lange zappeln, sollte es wieder eskalieren.
schwarzerkater Auch dir lieben Dank für deine Hinweise.
Jedes Mal wenn meine Mutter im Krankenhaus war, verweilte sie da nur so lange, bis ihre medizinische Behandlung abgeschlossen war. Sobald es nur um pflegerische Belange ging, musste sie das Krankenhaus umgehend verlassen. Da half auch keine Bitte meinerseits - es geht schlicht um die Kostenfrage.
Genau das scheint ja, wenn der Richter denn wirklich recht hatte, bei einer Betreuungsverfügung nicht zu gelten. Natürlich ist mir klar, dass es hier sowohl ein Kosten- als auch ein Einnahmenproblem gibt, allerdings hätte ich mir hier mehr Offenheit gewünscht. Es fühlt sich eher so an, als gelte die Anweisung Patient X bis Datum Y gefälligst von der Station zu kriegen, sodass teils seltsame Äußerungen fallen. Es ist ja nun nochmal glimpflich ausgegangen und meiner Entscheidung (ich spreche absichtlich nicht von Bitte) entsprochen.
Mein Geduldsfaden ist bei sowas praktisch ein Bungee-Seil. Es dauert bis er reißt, aber wenn es passiert, dann ist watt los ;D Aber nunja, er hat gehalten.