Hallo SohnEinesBetroffenen,
willkommen im Forum. Sie haben hier bereits Antworten bekommen zu den Fragestellungen, die ich nur noch ergänzen möchte:
- die MMSE bzw. der MMST gibt im Ergebnis vor, dass eine weitere Abklärung erforderlich ist. Eine Demenz an sich diagnostiziert der Test nicht abschließend. Leider findet man auch im Web "Auswertungsinformationen" die etwas schreiben wie 27 Pkte. oder weniger = Demenz (sogar auf Webseiten von Ärzten...). Deshalb ist es richtig und gut, wenn weitere Untersuchungen stattfinden.
- zum Autofahren: aus 2021 gibt es ein Urteil, dass für den behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis ein entsprechendes Gutachten / Untersuchung vorliegen muss (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss v. 22.07.2021, 5 MB 16/21). Wie hier die Erfahreren schon geschildert haben, führen da manchmal ganz unterschiedliche Maßnahmen und Wege zum Ziel. Ansonsten finden Sie auch im Wegweiser was dazu.
Ich empfehle zudem, sich bei einem Betreuungsverein beraten zu lassen oder direkt bei der Betreuungsstelle des Gerichts, insbesondere wenn Sie einen Vermögensschaden mangels Einsichtsfähigkeit befürchten müssen. In dieser Broschüre (pdf) des BMJ finden Sie (S. 12) auch etwas zum Einwilligungsvorbehalt.
Es grüßt Sie
Jochen Gust