Hallo Planlos,
das sind in der Tat schwierige Entscheidungen, die für Sie anstehen. Und sie stehen an, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass - falls sich durch medikamentöse Interventionen nichts ändert - Ihr Vater noch lange in seiner Wohnung zu versorgen sein wird.
Ist denn abschließend geklärt, ob Ihr Vater (ausschließlich) an einer Demenz leidet oder es sich bei ihm um eine Altersdepression handelt? In diesem Falle wären die Erfolgsaussichten einer medikamentösen Therapie höher.
Wichtiger scheint mir die Beantwortung der Frage zu sein, warum Sie Ihren Vater auf Distanz halten wollen. Das ist kein moralischer Appell, sondern ein Versuch, Ihr offenkundig schlechtes Gewissen zu entlasten.
Eine Pflegeeinrichtung - und nur darum kann es gehen - in größerer Nähe hätte wahrscheinlich keine Probleme mit Ihrem Vater, wenn dieser medikamentös richtig eingestellt wäre.
Die Frage ist eher, ob Ihr Druck, den Vater doch bei sich aufzunehmen nicht noch größer wäre, wenn die räumliche Nähe kleiner wäre.
Und in dieser Frage sind Ihre Argumente eindeutig. Dazu kann man Ihnen man Ihnen ruhigen Gewissens wirklich nicht raten.
Wenn Sie in dieser Frage eindeutig sind - und das auch Ihrem Vater gegenüber vermitteln können (was ich nicht beurteilen kann), dann können Sie vielleicht auch besser entscheiden, wie die zukünftige Versorgung des Vaters aussehen soll.
Eine anderer Weg bestünde darin, die Richterin zu überzeugen, dass Sie emotional mit diesen Entscheidungen überfordert sind und deshalb zwingend ein Betreuer auch den Bereich Aufenthaltsbestimmungsrecht übernehmen muss.
Sie haben ein Anrecht darauf, Ihr Leben - und das Ihrer Familie - in den Vordergrund zu stellen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft bei der Bewältigung dieser Fragen.
Herzliche Grüße von
Klaus Pawletko